Mir san mir: Bayerisches Gericht für Videomessung
17. September 2009 | Von georg | Kategorie: Tipps von Fahrern für FahrerIn Bayern sollten Fahrer genau auf den Abstand zum Vordermann achten - eine Videokamera könnte das Vergehen aufnehmen. Vor Gericht könnte das Folgen haben. …
Denn nach Ansicht des Amtsgerichts Schweinfurt (AZ: 12 OWi 17 Js 7822/09) sind Videokontrollen im Straßenverkehr weiterhin zulässig. Im vorliegenden Fall hielt ein Fahrer den Mindestabstand nicht ein. Das Gericht verhängte ein Geldstrafe und ein Fahrverbot. Nach Meinung der Richter, würden die gesetzlichen Grundlagen hierfür ausreichen.

Videomessung
Das Bundesverfassungsgericht sprach sich im August 2009 in einem Beschluss (Az: 2 BvR 941/ 08) gegen beliebig eingesetzte Videokontrollen ohne Anlass aus. Hierfür sei eine gesetzliche Grundlage notwendig. Ob Videomessungen in Bayern grundsätzlich erlaubt sind, entscheidet das Oberlandesgericht Bamberg.

Hallo,
ich habe ein Problem.Habe am 05.11.09 ein Anhörungsbogen bekommen.Mit dem Vorwurf der nicht einhaltung des Mindestabstand für LKW Beweismittel sei eine Videoaufzeichnung. Ort war Ladbergen Verstoss wäre auf CD-Rom.Ist das Rechtens? Gruß Günter Stübben
Hi Günter,
da kann Dir wahrscheinlich am besten ein Anwalt helfen. Würde es mal bei der Autobahnkanzlei vom Fernfahrer versuchen. Telefonnummer steht glaub ich im letzten Heft.
Grüße!
Hallo,
ich zitiere:
Ob Videomessungen in Bayern grundsätzlich erlaubt sind, entscheidet das Oberlandesgericht Bamberg.
Zitat Ende.
So so. Ich wurde vor einigen Jahren auf der A9 bei Haag gefilmt. Bergauf auf einen langsameren Kollegen zugefahren und nicht überholen können, weil nachweisbar (auf dem Film) andere Fahrzeuge auf der linken Spur unterwegs waren. O-Ton des Richters in Bamberg zu meinem Anwalt nach dem Einspruch: “Sie könnens gern herkumme, aber sie kriagns eana Eispruch um die Ohren ghaut. Im Gesetz stehn 50m, und des san net 50m. Basta.” (es waren etwa 43m).
Soviel zum Thema ‘Anhörung’ und da kommt natürlich der Verdacht auf, dass dieselben Leute selbstverständlich die bayrische Beobachtungspraxis gutheissen werden. Sonst wär hja so ein armer Richter arbeitslos…